Hausordnung

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1. Allgemeines

  • Alle gehen friedlich, freundlich und respektvoll miteinander um.
  • In den Schulgebäuden wird sich leise und langsam bewegt.
  • Schulranzen werden nicht auf oder vor den Treppen in den Eingangsbereichen der Pavillons und des Schulgebäudes abgestellt.
  • Ball spielen ist in den Schulgebäuden verboten.
  • In den Schulgebäuden darf sich nur mit Hausschuhen / Straßenschuhen bewegt werden, nicht auf Socken! Im Klassenraum werden nur Hausschuhe getragen. Die Schuhe müssen in die Schuhregale vor den Klassenräumen gestellt sowie Jacken an die Garderobe gehängt werden.
  • Die Papierhandtücher an den Waschbecken in den Fluren dürfen nur zum Abtrocknen der Hände verwendet werden (nicht zum Säubern von z.B. Farbkästen, Bechern, Fußböden usw.).
    Die Benutzung von Handys ist während der Schulzeiten (werktags von 7:30-13:10 Uhr) an jedem öffentlichen Ort innerhalb des Schulgeländes nicht erlaubt. Dies gilt für Erwachsene und Kinder gleichermaßen. Lehrer dürfen Handys in Notfällen benutzen. Sollten Kinder Handys mit in die Schule nehmen müssen, sind diese abzuschalten.
  • Ein pünktlicher Unterrichtsbeginn ist wichtig. Um 7:45 Uhr sollen alle Kinder mit dem ersten Klingelzeichen in ihre Klassenräume gehen. Die Eltern verlassen spätestens zu diesem Zeitpunkt das Schulgelände. Lehrer sind dann nur noch in außerordentlichen Notfällen zu sprechen. Um 7:50 Uhr beginnt der Unterricht.

2. Pause

  • Alle Schüler müssen sich in den Pausen auf dem Schulhof aufhalten (nicht in den Schulgebäuden!), Ausnahmen bestimmen nur die Lehrer oder pädagogisches Personal.
  • Hängt die grüne Fahne am Eingang von Pavillon B, ist es den Schüler auch erlaubt, auf der Wiese vor dem Hort zu spielen.
  • Auf den Geländern an den Treppen zum Hort bzw. an der Mauer oberhalb der Hortwiese darf nicht geklettert oder gerutscht werden.
  • Die Beete neben der Treppe und im Schulgarten dürfen nicht betreten werden. Auf Bäume klettern ist verboten.
  • Wenn es regnet, dürfen nur die Schüler auf den Schulhof, die wetterfeste Jacken oder einen Schirm tragen. Die anderen müssen sich unter dem Laubengang aufhalten.
  • Bei roter Fahne am Eingang von Pavillon B dürfen auf dem Schulhof kein Fußball oder andere Ballspiele gespielt werden.
  • Die Stange in der Mitte des Seilbaumes darf nicht heruntergerutscht werden (Erhängungsgefahr!).
  • Bei angemessenem Wetter wird die „Blechhütte“ von den jeweiligen Viertklässlern geöffnet. Hier dürfen sich alle Kinder mit Ausweis ein Spielgerät ausleihen – nur die Kinder mit Blechhüttendienst geben Spielgeräte heraus. Ohne Ausweis dürfen keine Spielgeräte ausgeliehen werden. Der Ausweis wird nur dann zurückgegeben, wenn das Spielgerät vollständig zurückgebracht worden ist.

3. Toiletten

  • Die Toilettenräume sind nur während der Pausen geöffnet. In Zeiten des Unterrichts müssen sie von den Schülern auf- und abgeschlossen werden. Toilettenschlüssel befinden sich in jeder Klasse.
  • Wenn Kinder zu Unterrichtszeiten auf die Toilette gehen, müssen sie zu zweit gehen und sich beim Lehrer abmelden.
  • In den Toiletten wird nicht gespielt oder sich versteckt.
  • Wer Toiletten verschmutzt oder verstopft muss diese reinigen.

4. Eltern in den Schulgebäuden und auf dem Schulhof

  • Eltern dürfen sich nur in den Schulgebäuden oder auf dem Schulhof aufhalten, wenn sie ihre Kinder bringen oder abholen; oder wenn sie einen Gesprächstermin haben oder etwas im Sekretariat holen/ hinbringen/ klären müssen. Zu anderen Zeiten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht erwünscht.
  • Lehrer stehen während der Unterrichtszeiten den Eltern für Gespräche nicht zur Verfügung. Sprechzeiten mit Lehrkräften können individuell vereinbart werden.
  • Selbstständigkeit der Kinder ist wichtig und soll gefördert werden! Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule bringen, sollten diese nur bis vor den Pavillon/ das Schulgebäude gebracht werden. Alles Weitere können die Kinder allein regeln.
  • Wenn Eltern Konflikte zwischen Kindern beobachten, sollen sie eine Lehrkraft holen, die sich darum kümmert. Sie sollten insbesondere keine Konflikte zwischen den eigenen und weiteren Kindern auf dem Schulgelände klären, dies ist Aufgabe der Lehrkräfte bzw. der Kinder selbst.


Einstimmiger Beschluss der Gesamtkonferenz vom 14.03.2016

Download: Hausordnung der Hupfeldschule